Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, wie sie sich bei Blaulicht und Martinshorn verhalten sollen. Dies führt bei Einsatzfahrten von Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr nicht selten zu gefährlichen Situationen. Immer wieder auch ein Ärgernis: auf Autobahnen wird sehr oft keine Rettungsgasse gebildet und Einsatzfahrzeuge dadurch erheblich behindert. Rasche und möglicherweise lebensrettende Hilfe wird so verzögert.
Sobald Sie als Verkehrsteilnehmer Blaulicht und Martinshorn wahrnehmen gilt: nicht in Panik verfallen und Ruhe bewahren!
Sinnvoll ist es, zunächst das Radio leise zu machen und die Fenster zu öffnen. So können Sie am besten herausfinden, aus welcher Richtung das Einsatzfahrzeug kommt. Drei Grundregeln sind dabei hilfreich:
- Ausschau halten, woher das Einsatzfahrzeug kommt
- Abschätzen bzw. beobachten (Blinker), wohin die Retter wollen und
- überlegen, wie man ihnen am besten Platz verschafft.
Oftmals wird angeraten, an den Straßenrand auszuweichen, wenn ein Einsatzfahrzeug von hinten naht. Kommt es von der Seite, ist sofortiges Anhalten anzuraten. Dabei sollte man jedoch nicht vergessen, dass auch noch andere Verkehrsteilnehmer auf der Straße sind. Ein hartes Bremsmanöver ohne Blick nach hinten kann leicht einen Auffahrunfall auslösen. Ein Ausweichmanöver kann den Autofahrer auf der benachbarten Fahrspur in Bedrängnis oder einen Radfahrer zum Sturz bringen.
Besonders wichtig sind Rettungsgassen auf Autobahnen und auch auf sonstigen Straßen. Sie ordnungsgemäß zu bilden ist nicht schwer. Auf einspurigen Straßen fahren die Fahrzeuge einfach an den jeweils rechten Fahrbahnrand, bei mehrspurigen Fahrbahnen fahren die Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur an den linken Fahrbahnrand, alle Fahrzeuge auf den anderen Fahrbahnen fahren möglichst weit rechts.
Aber nicht nur im fließenden Verkehr können Sie durch Ihr Verhalten der Feuerwehr helfen, sondern auch im ruhenden Verkehr. Durch gedankenloses Parken werden Einsatzfahrzeuge auf Alarmfahrten behindert. Dadurch geht wertvolle Zeit für die Rettung von Menschenleben verloren.
Sie lassen der Feuerwehr genügend Platz, wenn Sie folgendes Beachten:
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Durchfahrbreite für Feuerwehrfahrzeuge immer freihalten!
- Bei gerader Strecke: mindestens 3 Meter
- Bei engen Kurven: bis zu 5 Meter
- Das gilt auch für alle ausgewiesenen Feuerwehrzufahrten
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Aufstellbreite (wenn die Drehleiter ausgefahren wird): 4 Meter
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Die letzten 5 Meter bei Straßeneinmündungen oder Straßenkreuzungen freihalten
- Absolutes Haltverbot über Unterflurhydranten
(kleines weißes Schild mit rotem Rand mit Entfernungsangaben an Straßenrand oder
Hauswänden)
Wussten Sie, dass Verkehrsteilnehmer haftbar gemacht werden können, wenn durch deren regelwidriges Verhalten die Feuerwehr den Einsatzort zu spät erreicht und Personen zu Schaden kommen?